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CO₂-Bepreisung: Was sich ab 2028 für Unternehmen ändern kann

CO₂-Bepreisung: Was sich ab 2028 für Unternehmen ändern kann

Die CO₂-Bepreisung in Deutschland steht vor einem wichtigen Systemwechsel. Ursprünglich war geplant, den nationalen CO₂-Preis ab 2027 durch ein EU-weites Handelssystem zu ersetzen – dieser Schritt ist jedoch auf 2028 verschoben. Damit bleibt Unternehmen etwas mehr Zeit zur Vorbereitung. Gleichzeitig wächst der Druck, fossile Energieträger – insbesondere Erdgas in der Wärmeerzeugung – strategisch neu zu bewerten.

Was ist der CO₂-Preis – und wer zahlt ihn?

Der CO₂-Preis folgt dem Verursacherprinzip: Für ausgestoßene Emissionen müssen Zertifikate bzw. CO₂-Kosten getragen werden. In Deutschland wirken aktuell zwei Systeme parallel:

  • ein nationaler CO₂-Preis (vor allem Wärme und Verkehr)
  • der EU-Emissionshandel (EU-ETS) für Teile von Industrie und Energieerzeugung

Entwicklung: Nationaler Preis vs. EU-ETS

Der nationale CO₂-Preis ist politisch festgelegt und steigt schrittweise. Genannt werden:

  • 45 €/t (2024)
  • 55 €/t (2025)
  • Preiskorridor 55–65 €/t für 2026 bis Ende 2027 als Übergang

Der EU-ETS-Preis entsteht dagegen am Markt und kann je nach Angebot, Nachfrage und Rahmenbedingungen stärker schwanken.

Was ändert sich ab 2028 (EU-ETS 2)?

Mit dem Start von EU-ETS 2 wird der bisherige, national geregelte Festpreis durch ein marktbasiertes System ersetzt. Das bedeutet: Der CO₂-Preis ist dann nicht mehr staatlich gedeckelt, sondern ergibt sich aus dem Handel mit Zertifikaten. Neu ist außerdem, dass Gebäude und Straßenverkehr in ein marktbasiertes Zertifikatesystem integriert werden – Bereiche, die bisher über feste Preise abgebildet wurden.

Für Unternehmen kann das vor allem eines bedeuten: mehr Preisvolatilität – und damit schwankendere Energiekosten. Für das Startjahr 2028 sind zwar Schutzmechanismen gegen extreme Preisspitzen vorgesehen (z. B. zusätzliche Zertifikate und ein „weicher“ Preisdeckel), dennoch bleibt die Unsicherheit höher als beim Festpreis.

Warum könnte Gas besonders betroffen sein?

Auch wenn Erdgas im Vergleich zu Kohle weniger CO₂-intensiv ist, bleiben CO₂-Kosten bei gasbasierten Anwendungen ein relevanter Faktor. Zusätzlich kann der Ausbau neuer (wasserstofffähiger) Gaskraftwerke die Nachfrage- und Kostenstruktur beeinflussen – inklusive möglicher Effekte auf StrompreiseGaspreise sowie Nebenkosten wie Netzentgelte und Umlagen.

Mehr als Kosten: Auswirkungen auf ESG und Berichterstattung

Mit steigender Relevanz des CO₂-Preises wachsen auch Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Fokus stehen insbesondere:

  • Scope 1: direkte Emissionen (z. B. Fuhrpark, eigene Anlagen)
  • Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Strom/Wärme)

Steigende CO₂-Kosten werden damit nicht nur operativ spürbar, sondern auch in der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensdarstellung wichtiger.


Was Unternehmen jetzt tun können (Praxisblick)

Auch wenn die Umstellung erst 2028 greift, lohnt sich frühes Handeln – gerade mit Blick auf Energiekosten im Unternehmen sowie die Beschaffung von Strom und Gas für Gewerbekunden:

  • Energieeinsatz und Wärmeprozesse prüfen: Wo entstehen CO₂-Kosten?
  • Effizienzmaßnahmen priorisieren: schnelle Einsparhebel nutzen
  • Beschaffungsstrategie anpassen: mehr Planbarkeit, weniger Risiko
  • Datenbasis für Scope 1/2 sauber aufsetzen: Reporting-fähig werden

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