Gewerbestrom und Gas für Hotels: Energiekosten senken

Ein Hotel verbraucht rund um die Uhr Energie, auch bei halber Belegung. Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung laufen weiter, unabhängig davon, ob dreißig oder achtzig Zimmer belegt sind. Genau das macht Energie in der Hotellerie zu einem Fixkostenblock mit erheblichem Hebel.
Dieser Beitrag zeigt, wohin die Energie im Hotelbetrieb geht, warum Strom und Gas gemeinsam betrachtet werden müssen und welche Vertragsfragen bei schwankender Belegung wichtiger sind als der Arbeitspreis.
| Das Wichtigste in Kürze | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Gebäudetechnik ist der größte Posten | Heizung, Lüftung und Klimatisierung laufen dauerhaft, auch in Leerlaufzeiten. |
| Gas ist im Hotel oft ebenso groß wie Strom | Heizung und Warmwasser machen den Gasverbrauch zum zweiten Hauptvertrag. |
| Ab 100.000 kWh ändert sich die Messung | Statt Standardlastprofil wird viertelstündlich gemessen. Das Lastprofil wird damit Verhandlungsgrundlage. |
| Belegungsschwankungen treffen die Prognosemenge | Mehr- und Mindermengenklauseln entscheiden, was bei Abweichung berechnet wird. |
| Ökostrom ist bei manchen Zertifizierungen Voraussetzung | Wer Green Key oder EU Ecolabel anstrebt, braucht die passende Vertragsgrundlage. |
Wohin die Energie im Hotel geht
Anders als in einem Restaurant, wo der Verbrauch stark an den Servicezeiten hängt, verteilt sich der Bedarf im Hotel über den ganzen Tag – und über das ganze Jahr.
| Bereich | Warum er ins Gewicht fällt |
|---|---|
| Heizung, Lüftung, Klimatisierung | Der größte Block. Läuft gebäudeweit, auch in nicht belegten Bereichen, sofern nicht gesteuert wird. |
| Warmwasser | Gäste erwarten es jederzeit. Die Bereitstellung läuft unabhängig von der tatsächlichen Entnahme. |
| Beleuchtung | Lobby, Fluren, Treppenhäuser und Außenbereich brennen über viele Stunden, teils durchgehend. |
| Küche und Restaurant | Falls vorhanden, kommen dieselben Lastspitzen wie in der Gastronomie hinzu. |
| Wäscherei und Wellness | Sauna, Pool, Waschmaschinen und Trockner erzeugen hohe, gut planbare Dauerlasten. |
Der entscheidende Unterschied zu anderen Branchen: Ein großer Teil dieses Verbrauchs ist belegungsunabhängig. Ein Hotel mit vierzig Prozent Auslastung verbraucht deutlich mehr als vierzig Prozent der Energie eines vollen Hauses. Das verschiebt die Rechnung: Wer die Zimmerpreise kalkuliert, ohne diesen Fixanteil zu kennen, unterschätzt die Kosten in der Nebensaison.
Strom und Gas gehören in einen Vorgang
In den meisten Hotels ist der Gasverbrauch ähnlich groß wie der Stromverbrauch, in Gebäuden mit älterer Heiztechnik sogar größer. Trotzdem werden beide Verträge fast immer getrennt behandelt, oft bei unterschiedlichen Versorgern mit unterschiedlichen Laufzeitenden.
Das kostet zweifach. Erstens verhandelt man mit halber Menge statt mit der Gesamtabnahme. Zweitens entsteht Zeitdruck: Wenn der Stromvertrag im März und der Gasvertrag im September ausläuft, entscheidet man zweimal jährlich unter Frist statt einmal in Ruhe. Beide Verträge zeitlich zu synchronisieren ist deshalb oft der erste sinnvolle Schritt – auch wenn das bedeutet, einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu überbrücken.
RLM oder SLP: ab 100.000 kWh ändert sich die Grundlage
Unterhalb von 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rechnet der Versorger mit einem Standardlastprofil, also einer Annahme darüber, wie sich Ihr Verbrauch über den Tag verteilt. Darüber wird viertelstündlich gemessen – die registrierende Leistungsmessung.
Für Hotels ist dieser Wechsel meist ein Vorteil, denn das reale Lastprofil ist gleichmäßiger als die Standardannahme. Ein gut ausgelastetes Haus mit Wellness-Bereich hat eine hohe, stabile Grundlast – und genau das ist für einen Versorger kalkulierbar und damit günstiger zu bepreisen.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie, ob ein Lastgangzähler verbaut ist und ob die Lastgangdaten beim Netzbetreiber abrufbar sind. Diese Daten sind das stärkste Argument in einer Ausschreibung, weil sie das Risiko für den Versorger sichtbar reduzieren. Wie sich das auf die einzelnen Preisbestandteile auswirkt, erklärt unser Leitfaden zum Vergleich von Gewerbestromtarifen.
Belegungsschwankungen und die Prognosemenge
Jeder Liefervertrag beruht auf einer prognostizierten Jahresmenge. In der Hotellerie ist diese Prognose besonders unsicher: Eine schwache Saison, eine Renovierungsphase, ein neuer Wettbewerber am Standort oder umgekehrt ein Großereignis in der Stadt verschieben die Menge deutlich.
Deshalb gehören vor der Unterschrift drei Fragen geklärt:
- Wie groß ist das Toleranzband um die Prognosemenge?
- Was passiert bei Überschreitung – wird die Mehrmenge zum vereinbarten Preis geliefert oder nachberechnet?
- Wird eine Unterschreitung berechnet, und wenn ja, ab welcher Abweichung?
Ein Vertrag mit etwas höherem Arbeitspreis, aber großzügigem Toleranzband kann für ein saisonales Haus deutlich günstiger sein als das rechnerisch beste Angebot mit engem Band.
Festpreis oder flexible Beschaffung?
Für die meisten Hotels ist ein Festpreisvertrag die passende Wahl, weil Zimmerpreise oft Monate im Voraus kalkuliert und in Portalen veröffentlicht werden. Planbarkeit auf der Kostenseite ist dann mehr wert als die Chance auf einen günstigeren Marktpreis.
Flexible Modelle mit Tranchenbeschaffung lohnen sich erst ab größeren Mengen und setzen voraus, dass jemand die Marktentwicklung verfolgt und Entscheidungen trifft. Wer diese Kapazität nicht im Haus hat, fährt mit einem Festpreis und einem festen Ansprechpartner für die Marktbeobachtung besser.
Ökostrom: bei Zertifizierungen keine Kür
Nachhaltigkeit ist in der Hotellerie nicht nur Marketing. Wer eine Zertifizierung wie Green Key oder das EU Ecolabel anstrebt, muss Anforderungen an die Energieversorgung erfüllen – der Liefervertrag ist dabei Teil des Nachweises.
Achten Sie deshalb nicht nur auf das Etikett „Ökostrom“, sondern auf die dahinterliegende Zertifizierung. Labels wie ok-power oder TÜV-Zertifikate unterscheiden echte Förderung neuer Anlagen von reinem Handel mit Herkunftsnachweisen. Für eine Hotelzertifizierung zählt dieser Unterschied.
Wo sich Effizienz im Hotel am schnellsten rechnet
- Belegungsabhängige Steuerung. Heizung, Kühlung und Lüftung nach tatsächlicher Belegung regeln statt nach Kalender. Der größte Hebel, weil er am größten Posten ansetzt.
- Zimmerkarten-Schaltung. Strom im Zimmer nur bei Anwesenheit. Bei Neubau und Renovierung selbstverständlich, im Bestand oft nachrüstbar.
- Wärmerückgewinnung. Abwärme aus Wäscherei, Küche und Lüftung für Warmwasser nutzen. Rechnet sich vor allem dort, wo beides räumlich nah liegt.
- LED in Dauerbrennern. Fluren, Treppenhäuser und Außenbeleuchtung zuerst, Zimmer später – dort brennt Licht deutlich weniger Stunden.
- Blockheizkraftwerk prüfen. Wo dauerhaft Wärme und Strom gleichzeitig gebraucht werden, etwa bei Pool und Wäscherei, kann sich eine Eigenerzeugung rechnen. Das ist eine Investitionsentscheidung mit eigener Wirtschaftlichkeitsrechnung, kein Schnellgewinn.
Effizienz senkt die Menge, der Vertrag den Preis je Einheit. Beides zusammen wirkt – aber der Vertrag lässt sich in Wochen ändern, die Gebäudetechnik nicht.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht eine Prüfung?
Die letzten Jahresabrechnungen für Strom und Gas, möglichst der letzten zwei bis drei Jahre. Bei registrierender Leistungsmessung zusätzlich die Lastgangdaten – die sind beim Netzbetreiber abrufbar und verbessern die Angebote messbar.
Was passiert bei einer schwachen Saison?
Das entscheidet die Mindermengenklausel. Manche Verträge berechnen eine Unterschreitung der Prognosemenge, andere nicht. Bei saisonalen Häusern gehört diese Frage in die Verhandlung, nicht in die Nachbetrachtung.
Lohnt sich ein Wechsel bei mehreren Häusern?
Besonders dann. Mehrere Standorte ergeben in Summe eine Abnahmemenge, die einzeln nie verhandlungsrelevant wird. Voraussetzung ist eine Übersicht über Zähler, Versorger und Laufzeitenden je Haus.
Muss ich für Green Key oder EU Ecolabel Ökostrom beziehen?
Die Anforderungen unterscheiden sich je Label und ändern sich über die Zeit. Gemeinsam ist beiden, dass die Energieversorgung Teil der Bewertung ist. Klären Sie die aktuellen Kriterien vor dem Vertragsabschluss, damit der Liefervertrag zur geplanten Zertifizierung passt.
Bleibt der Betrieb beim Anbieterwechsel gesichert?
Ja. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, unabhängig davon, bei wem Sie Strom und Gas kaufen. Eine Unterbrechung durch einen Anbieterwechsel gibt es nicht.
Fazit
In der Hotellerie liegt der Hebel nicht allein im Arbeitspreis, sondern in drei Punkten: Strom und Gas gemeinsam ausschreiben, das reale Lastprofil als Argument nutzen und die Mengenklauseln zur Belegungsschwankung passend verhandeln. Ein Angebot, das diese drei Punkte berücksichtigt, ist am Ende günstiger als das rechnerisch niedrigste.
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