Gewerbegas vergleichen: worauf Unternehmen achten sollten

Gas wird in vielen Betrieben nebenher mitgekauft. Der Stromvertrag bekommt Aufmerksamkeit, der Gasvertrag läuft weiter – obwohl er in Bäckereien, Wäschereien, Hotels und produzierenden Betrieben oft der größere Posten ist.
Beim Gas gelten dabei eigene Regeln: Die Abrechnung erfolgt anders als beim Strom, der Verbrauch hängt am Wetter, und ein Preisbestandteil steigt nach gesetzlichem Fahrplan. Dieser Beitrag erklärt, worauf es beim Vergleich ankommt.
| Das Wichtigste in Kürze | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Der Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet werden Kilowattstunden | Die Umrechnung erfolgt über Brennwert und Zustandszahl. Beide Werte stehen auf der Rechnung. |
| Der CO₂-Preis ist ein eigener Bestandteil | Er steigt nach gesetzlichem Fahrplan und ist bei Angeboten oft unterschiedlich ausgewiesen. |
| Gasverbrauch ist stark wetterabhängig | Ein milder Winter verfehlt die Prognosemenge nach unten, ein kalter nach oben. |
| Prognosemenge und Toleranzband wiegen schwerer als beim Strom | Weil die Schwankung größer ist, greifen Mengenklauseln häufiger. |
| Strom und Gas gehören in einen Vorgang | Gemeinsame Ausschreibung erhöht die Menge und synchronisiert die Laufzeiten. |
Warum Ihre Gasrechnung schwerer zu lesen ist als die Stromrechnung
Ihr Gaszähler misst ein Volumen, also Kubikmeter. Bezahlt wird aber Energie, also Kilowattstunden. Zwischen beidem liegt eine Umrechnung mit zwei Faktoren:
- Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter steckt. Er hängt von der Zusammensetzung des Gases ab und schwankt je nach Bezugsquelle des Netzbetreibers.
- Die Zustandszahl korrigiert Temperatur und Druck an Ihrem Zähler auf Normbedingungen. Sie hängt unter anderem von der Höhenlage des Standorts ab.
Praktisch heißt das: Ein Angebot in Cent je Kubikmeter ist mit einem Angebot in Cent je Kilowattstunde nicht direkt vergleichbar. Beide Werte stehen auf Ihrer Jahresabrechnung. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alle Angebote dieselbe Einheit verwenden, und prüfen Sie, ob die verwendete Verbrauchsmenge zu Ihrer Abrechnung passt.
Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt
| Bestandteil | Wer ihn bestimmt | Verhandelbar |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | Ihr Gasversorger | ja |
| Netzentgelte | Örtlicher Gasnetzbetreiber | nein |
| Energiesteuer und Konzessionsabgabe | Gesetzgeber und Kommune | nein |
| CO₂-Preis | Gesetzlicher Rahmen | nein |
Wie beim Strom ist nur der erste Baustein verhandelbar. Der Unterschied liegt beim vierten: Erdgas trägt einen CO₂-Preis, der derzeit über den nationalen Emissionshandel erhoben wird und nach gesetzlichem Fahrplan steigt. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr – sein Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Was das für Betriebe bedeutet, behandelt unser Beitrag zur CO₂-Bepreisung.
Für den Vergleich ist dabei eine Frage entscheidend: Ist der CO₂-Preis im angebotenen Arbeitspreis enthalten oder wird er separat berechnet? Beides ist üblich. Angebote, die ihn herausrechnen, sehen auf dem Papier günstiger aus. Fragen Sie deshalb immer nach dem Gesamtpreis je Kilowattstunde inklusive aller Bestandteile.
Wetter, Prognosemenge und Mengenklauseln
Hier liegt der wichtigste Unterschied zum Strom. Der Gasverbrauch eines Gewerbebetriebs hängt in den meisten Fällen an der Heizung – und damit am Wetter. Ein milder Winter kann den Verbrauch deutlich unter die Prognose drücken, ein kalter deutlich darüber.
Genau deshalb sind Mengenklauseln beim Gas praktisch relevanter als beim Strom. Drei Fragen gehören vor die Unterschrift:
- Wie groß ist das Toleranzband um die vereinbarte Jahresmenge?
- Wird eine Mehrmenge zum vereinbarten Preis geliefert oder zum jeweiligen Marktpreis nachberechnet?
- Wird eine Unterschreitung berechnet – und ab welcher Abweichung?
Ein Betrieb, dessen Gasverbrauch fast vollständig aus Heizung besteht, sollte ein breiteres Toleranzband anstreben als einer, der Gas im Prozess einsetzt und dadurch gleichmäßiger verbraucht. Wie sich das auf die Beschaffung auswirkt, beschreibt unser Beitrag Gewerbestrom langfristig sichern – die Logik gilt für Gas genauso.
Standardlastprofil oder Lastgangmessung
Auch beim Gas gibt es zwei Messarten. Unterhalb einer bestimmten Jahresmenge rechnet der Versorger mit einem Standardlastprofil, darüber wird der Verbrauch stündlich erfasst.
Für Betriebe mit Lastgangmessung gilt dasselbe wie beim Strom: Die echten Verbrauchsdaten sind das stärkste Argument in einer Ausschreibung, weil sie dem Versorger das Kalkulationsrisiko nehmen. Fragen Sie beim Netzbetreiber nach den Lastgangdaten der letzten zwölf Monate, bevor Sie Angebote einholen.
Strom und Gas gemeinsam ausschreiben
In den meisten Betrieben laufen beide Verträge getrennt, bei unterschiedlichen Versorgern und mit unterschiedlichen Laufzeitenden. Das hat historische Gründe, selten sachliche.
Zwei Nachteile entstehen dadurch. Erstens verhandelt man zweimal mit der halben Menge. Zweitens entsteht zweimal jährlich Zeitdruck durch auslaufende Fristen statt einmal in Ruhe. Die Verträge zeitlich zusammenzuführen ist deshalb oft der erste sinnvolle Schritt – auch wenn dafür einmal eine kürzere Laufzeit überbrückt werden muss.
Nicht zwingend nötig ist dagegen, beides beim gleichen Versorger zu beziehen. Entscheidend ist das jeweils beste Angebot, nicht die Bündelung beim gleichen Anbieter.
Was Sie für einen belastbaren Vergleich brauchen
- Jahresabrechnung Gas der letzten ein bis drei Jahre
- Zählernummer und Marktlokations-ID
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden, nicht in Kubikmetern
- Laufzeitende und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags
- Bei mehreren Standorten: je Standort eine Abrechnung
- Falls vorhanden: Lastgangdaten der letzten zwölf Monate
Häufige Fragen
Wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um?
Kubikmeter multipliziert mit Brennwert und Zustandszahl ergibt Kilowattstunden. Beide Faktoren stehen auf Ihrer Jahresabrechnung und unterscheiden sich je Netzgebiet und Standort. Für einen Vergleich nehmen Sie am besten direkt den Kilowattstundenwert von der Abrechnung.
Ist der CO₂-Preis im Angebot enthalten?
Das unterscheidet sich je Versorger. Manche weisen ihn im Arbeitspreis aus, andere separat. Da er nach gesetzlichem Fahrplan steigt, macht die Darstellung einen Unterschied für die Vergleichbarkeit. Fragen Sie nach dem Gesamtpreis je Kilowattstunde einschließlich aller Bestandteile.
Was passiert bei einem milden Winter?
Das hängt an der Mindermengenklausel. Manche Verträge berechnen eine Unterschreitung der Prognosemenge, andere nicht. Bei heizungsdominiertem Verbrauch gehört diese Frage in die Verhandlung, weil die Abweichung dort zwangsläufig auftritt.
Lohnt sich ein Wechsel auch bei kleinerem Gasverbrauch?
Der Effekt wächst mit der Menge. Prüfen lohnt sich trotzdem, insbesondere wenn der Vertrag lange nicht angefasst wurde oder sich stillschweigend verlängert hat – dann liegen die Konditionen oft deutlich über dem, was am Markt möglich ist.
Bleibt die Gasversorgung beim Wechsel gesichert?
Ja. Das Netz bleibt dasselbe, unabhängig davon, bei wem Sie das Gas kaufen. Eine Unterbrechung durch einen Anbieterwechsel gibt es nicht.
Fazit
Beim Gewerbegas entscheiden drei Dinge, die im Preisvergleich nicht auftauchen: die Einheit, in der gerechnet wird, die Behandlung des CO₂-Preises und die Mengenklausel für einen Winter, der anders ausfällt als geplant. Wer diese drei Punkte klärt, vergleicht belastbar.
Wie die Preisbestandteile beim Strom funktionieren, zeigt unser Leitfaden zum Vergleich von Gewerbestromtarifen. Einen Überblick über beide Energieträger finden Sie unter Strom und Gas für Unternehmen.
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