CO₂-Bepreisung: Was für Unternehmen ab 2028 gilt

Luftbild einer Raffinerie mit Tanks für Öl und Gas

Der CO₂-Preis auf Erdgas ist der einzige Bestandteil Ihrer Energierechnung, dessen Richtung feststeht. Er steigt – nur der Mechanismus dahinter ändert sich, und zwar später als lange geplant.

Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, EU-ETS 2, sollte ursprünglich 2027 starten. Der Start wurde um ein Jahr auf 2028 verschoben. Dieser Beitrag erklärt, was bis dahin gilt, was sich dann ändert und welche Frage Sie deshalb in jedem Gasvertrag klären sollten.

Das Wichtigste in KürzeWas dahintersteckt
ETS 2 startet 2028, nicht 2027Der Start wurde um ein Jahr verschoben. Bis dahin gilt der nationale Emissionshandel weiter.
Sie kaufen keine ZertifikateVerpflichtet sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe, etwa Gashändler. Die Kosten erreichen Sie über den Lieferpreis.
2026 gilt ein PreiskorridorDer nationale Preis bewegt sich in einer festgelegten Spanne statt bei einem Festpreis.
2027 wird der Preis marktgekoppeltEr orientiert sich am europäischen Emissionshandel, zeitlich nachlaufend.
Ab 2028 bildet der Markt den PreisKein staatlich gesetzter Korridor mehr. Damit steigt die Schwankungsbreite.
Die fünf Punkte zur CO₂-Bepreisung für Gewerbebetriebe

Zwei Systeme, die parallel laufen

In Deutschland wirken derzeit zwei Bepreisungssysteme nebeneinander, und sie betreffen unterschiedliche Bereiche.

Der nationale Emissionshandel gilt seit 2021 auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Er erfasst Brennstoffe für Wärme und Verkehr – also auch das Erdgas, mit dem Sie heizen oder produzieren.

Der europäische Emissionshandel EU-ETS 1 existiert seit 2005 und erfasst energieintensive Industrieanlagen, große Kraftwerke, Luft- und Seeverkehr. Wenn Ihr Betrieb keine große Anlage betreibt, sind Sie darin nicht selbst verpflichtet – spielen aber trotzdem eine Rolle, weil dieses System den Strompreis mitbestimmt.

Der Zeitplan und die Verschiebung

ZeitraumWie der Preis zustande kommt
Bis 2025Politisch festgelegte Festpreise je Tonne, schrittweise steigend.
2026Versteigerung innerhalb eines festgelegten Preiskorridors.
2027Nationaler Handel läuft weiter, der Preis koppelt sich an den europäischen Emissionshandel.
Ab 2028EU-ETS 2 mit Abgabeverpflichtung. Der Preis entsteht am Markt.
Entwicklung der CO₂-Bepreisung für Brennstoffe

Die Verschiebung von 2027 auf 2028 geht auf eine Einigung der EU-Umweltminister zurück. Begründet wurde sie mit der Belastung von Haushalten und Mittelstand und dem Anpassungsbedarf in den Mitgliedstaaten. Verbindliche Informationen zum deutschen Teil veröffentlicht die Deutsche Emissionshandelsstelle.

Was 2027 gilt – das übersehene Jahr

Dieser Punkt geht in der Diskussion um 2028 meist unter, ist für die Vertragsplanung aber der wichtigste.

Weil ETS 2 später startet, läuft der nationale Emissionshandel 2027 weiter. Nach der Brennstoffemissionshandelsverordnung greift dann ein Auffangmechanismus: Der nationale Preis orientiert sich am Preis des europäischen Emissionshandels, zeitlich versetzt um zwei Quartale.

Für Betriebe heißt das: Bereits 2027 endet die Phase des staatlich gedeckelten Preises. Er wird marktabhängig, nur mit Verzögerung. Wer 2027 einen Gasvertrag laufen hat, sollte deshalb wissen, wie sein Versorger mit einer Veränderung dieses Bestandteils umgeht.

Warum Sie selbst keine Zertifikate kaufen

Ein häufiges Missverständnis: Viele Betriebe glauben, sie müssten selbst am Emissionshandel teilnehmen. Das ist bei ETS 2 und beim nationalen Handel nicht der Fall.

Beide sind sogenannte Upstream-Systeme. Verpflichtet sind nicht die Nutzer der Brennstoffe, sondern die Unternehmen, die sie in Verkehr bringen – bei Erdgas also die Händler und Lieferanten. Diese kaufen die Zertifikate und geben die Kosten über den Preis weiter.

Praktisch bedeutet das zwei Dinge. Sie haben keinen eigenen Meldeaufwand aus diesem System. Und Sie haben auch keinen direkten Einfluss auf diesen Preisbestandteil – wohl aber darauf, wie er in Ihrem Vertrag behandelt wird.

Die Frage, die in jeden Gasvertrag gehört

Weil der CO₂-Preis steigt und ab 2028 stärker schwankt, entscheidet die Vertragsgestaltung darüber, wen das trifft.

Drei Punkte sollten Sie klären, bevor Sie unterschreiben:

  • Ist der CO₂-Preis im Arbeitspreis enthalten oder wird er separat ausgewiesen? Beides ist üblich. Angebote, die ihn herausrechnen, sehen günstiger aus, als sie sind.
  • Deckt die Preisgarantie diesen Bestandteil ab? Eine eingeschränkte Preisgarantie umfasst nur den Energieanteil. Steigt der CO₂-Preis, steigt Ihr Preis trotz Garantie.
  • Wie ist die Preisanpassungsklausel formuliert? Sie regelt, ob und wie Änderungen gesetzlicher Bestandteile weitergegeben werden.

Der dritte Punkt wird fast nie gelesen und ist bei einem Vertrag, der über 2027 hinausreicht, der entscheidende. Mehr zum Umfang von Preisgarantien steht im Beitrag Gewerbestrom langfristig sichern.

Was Betriebe jetzt sinnvoll tun können

  • Gasverbrauch dem Zweck zuordnen. Heizung, Warmwasser, Prozesswärme – nur wo Sie den Verbrauch kennen, können Sie ihn reduzieren.
  • Vertragsende prüfen. Läuft Ihr Gasvertrag über 2027 hinaus, gehört die Behandlung des CO₂-Preises jetzt geklärt, nicht erst dann.
  • Effizienz vor Substitution. Eine Maßnahme, die den Gasverbrauch senkt, wirkt unabhängig davon, wie sich der Preis entwickelt.
  • Datenbasis aufbauen. Wer später berichtspflichtig wird oder Kundenanfragen zu Emissionen bekommt, braucht ohnehin Verbrauchsdaten je Energieträger.

Was dabei nicht hilft: auf Klarheit warten. Der Zeitplan hat sich einmal verschoben und kann sich politisch weiter bewegen. Entscheidungen, die unabhängig davon richtig sind – Verbrauch senken, Vertragsklauseln kennen – bleiben richtig.

Häufige Fragen

Muss mein Betrieb am Emissionshandel teilnehmen?

Beim nationalen Handel und bei ETS 2 nicht. Verpflichtet sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe. Anders ist es bei EU-ETS 1, der große Industrie- und Energieanlagen direkt erfasst.

Betrifft der CO₂-Preis auch meinen Strom?

Nicht als eigener Posten auf Ihrer Rechnung. Indirekt schon: Gaskraftwerke bestimmen häufig den Strompreis am Großhandelsmarkt mit, und deren Kosten enthalten Zertifikate aus EU-ETS 1. Wie das zusammenwirkt, erklärt unser Beitrag Was Strom- und Gaspreise für Unternehmen bewegt.

Wird der Preis ab 2028 sprunghaft steigen?

Das ist offen. Es sind Mechanismen vorgesehen, die extreme Preisspitzen in der Anfangsphase dämpfen sollen, unter anderem die Freigabe zusätzlicher Zertifikate aus Reserven. Sicher ist nur, dass der staatlich gesetzte Korridor entfällt und damit die Schwankungsbreite zunimmt.

Lohnt es sich, den Gasvertrag jetzt länger zu binden?

Das hängt daran, ob die Preisgarantie den CO₂-Anteil einschließt. Eine lange Laufzeit ohne Vollpreisgarantie schafft keine Sicherheit bei diesem Bestandteil. Mit Vollpreisgarantie schon – dafür wird ein Aufschlag verlangt.

Gilt die Verschiebung auf 2028 endgültig?

Der Beschluss zur Verschiebung ist gefasst, und die zuständigen deutschen Stellen richten sich darauf ein. Da es sich um europäische Gesetzgebung handelt, bleibt die Umsetzung in einzelnen Mitgliedstaaten ein politisches Thema. Für die eigene Planung ist 2028 der Stand, mit dem zu rechnen ist.

Fazit

Die Verschiebung auf 2028 verschafft ein Jahr mehr Zeit, ändert aber nichts an der Richtung. Wichtiger als das Startdatum ist die Frage, wie Ihr Vertrag mit diesem Preisbestandteil umgeht – und die lässt sich heute klären.

Wer Gas bezieht, findet die Preisbestandteile im Detail unter Gewerbegas vergleichen. Einen Überblick über beide Energieträger gibt Strom und Gas für Unternehmen.


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