Preisgarantie bei Gewerbestrom: voll oder eingeschränkt?

„Mit Preisgarantie“ steht in fast jedem Energieangebot. Es klingt nach Sicherheit – und viele Betriebe stellen erst bei der ersten Preiserhöhung fest, dass die Garantie genau das nicht abgedeckt hat, worum es ging.
Der Grund: Preisgarantie ist kein gesetzlich definierter Begriff. Was sie umfasst, bestimmt allein der Vertrag. Dieser Beitrag zeigt, welche Varianten es gibt, woran Sie Ihre erkennen und wann der Aufpreis für die umfassendere Variante gerechtfertigt ist.
| Das Wichtigste in Kürze | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Preisgarantie ist kein geschützter Begriff | Der Umfang steht im Vertrag, nicht im Gesetz. Zwei Angebote mit gleichem Wort können Unterschiedliches meinen. |
| Die eingeschränkte Variante sichert nur den Energieanteil | Steigen Netzentgelte, Steuern oder Umlagen, steigt Ihr Preis trotz Garantie. |
| Die Garantiedauer kann kürzer sein als die Laufzeit | Zwölf Monate Garantie bei vierundzwanzig Monaten Bindung ist zulässig und häufig. |
| Auch Vollgarantien haben Ausnahmen | Neu eingeführte gesetzliche Bestandteile sind meist ausgenommen. Das gehört geprüft. |
| Der Aufschlag lohnt sich nicht immer | Er lohnt sich, wenn Sie Preise nach außen zusagen müssen. Sonst rechnen Sie ihn gegen. |
Was eine Preisgarantie überhaupt zusichert
Ihr Energiepreis besteht aus mehreren Bestandteilen: der Beschaffung samt Vertriebsmarge, den Netzentgelten des örtlichen Netzbetreibers sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Beim Gas kommt der CO₂-Preis hinzu.
Eine Preisgarantie sagt zu, dass sich bestimmte dieser Bestandteile während eines festgelegten Zeitraums nicht ändern. Welche das sind, ist die einzige Frage, die zählt. Alles andere – die Bezeichnung, die Hervorhebung im Angebot, das Wort „garantiert“ – sagt nichts über den Schutzumfang.
Wie sich die Bestandteile im Einzelnen zusammensetzen, zeigt unser Leitfaden zum Vergleich von Gewerbestromtarifen.
Die zwei Grundvarianten
| Bestandteil | Eingeschränkte Preisgarantie | Vollpreisgarantie |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | gesichert | gesichert |
| Netzentgelte | nicht gesichert | gesichert |
| Steuern und Umlagen | nicht gesichert | gesichert |
| CO₂-Preis bei Gas | nicht gesichert | gesichert |
| Neue gesetzliche Bestandteile | nicht gesichert | meist ausgenommen |
| Umsatzsteuer | nicht gesichert | nicht gesichert |
Die eingeschränkte Preisgarantie – je nach Versorger auch Energiepreisgarantie genannt – sichert den Teil, den der Versorger selbst beschafft. Das ist der Teil, auf den er Einfluss hat, und deshalb ist diese Variante die verbreitetste.
Die Vollpreisgarantie umfasst zusätzlich die Bestandteile, die der Versorger selbst nicht steuern kann. Er übernimmt damit ein Risiko und lässt sich das über einen Aufschlag im Arbeitspreis bezahlen.
Der Punkt, den fast niemand prüft: die Garantiedauer
Hier liegt die häufigste Überraschung, und sie hat nichts mit dem Umfang zu tun.
Die Preisgarantie muss nicht so lange laufen wie der Vertrag. Ein Angebot mit vierundzwanzig Monaten Laufzeit und zwölf Monaten Preisgarantie ist zulässig und kommt vor. Nach Ablauf der Garantie sind Sie weiter gebunden, der Preis aber nicht mehr gesichert – und kündigen können Sie nicht.
Prüfen Sie deshalb immer beide Zeiträume getrennt:
- Wie lange läuft der Vertrag?
- Wie lange gilt die Preisgarantie – in Monaten oder bis zu einem festen Datum?
- Was passiert nach Ablauf der Garantie, solange der Vertrag noch läuft?
Besonders aufmerksam sollten Sie bei Formulierungen wie „Preisgarantie bis zum 31.12.“ werden. Bei einem Vertrag, der im Oktober beginnt, sind das nicht zwölf Monate, sondern drei.
Auch Vollgarantien haben Lücken
Eine Vollpreisgarantie schließt in der Regel nicht jedes denkbare Ereignis ein. Üblich sind zwei Ausnahmen, und beide stehen im Kleingedruckten.
Neu eingeführte gesetzliche Bestandteile. Kommt während der Laufzeit eine Abgabe hinzu, die es beim Abschluss noch nicht gab, ist sie meist von der Garantie ausgenommen. Die Klausel lautet dann etwa „eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt unberührt“.
Die Umsatzsteuer. Änderungen des Steuersatzes werden praktisch immer weitergegeben. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist das ohnehin unerheblich – mehr dazu unter Gewerbestrom vs. Privatstrom.
Der erste Punkt ist der wichtigere. Er bedeutet: Eine Vollpreisgarantie schließt das Risiko bekannter Bestandteile aus, nicht das Risiko politischer Änderungen. Bei Gas ist das relevant, weil der CO₂-Preis einem gesetzlichen Fahrplan folgt – die Einordnung dazu steht unter CO₂-Bepreisung für Unternehmen.
Woran Sie im Vertrag erkennen, was Sie haben
Verlassen Sie sich nicht auf die Überschrift im Angebot, sondern auf zwei Textstellen.
Erstens die Definition der Garantie selbst. Steht dort ein einschränkender Zusatz – „auf den Energiepreisanteil“, „auf die Beschaffungskosten“, „ohne Netznutzung“ – haben Sie die eingeschränkte Variante. Fehlt jede Einschränkung und werden Netzentgelte und Abgaben ausdrücklich genannt, ist es eine Vollgarantie.
Zweitens die Preisanpassungsklausel. Sie steht meist weiter hinten und regelt, unter welchen Bedingungen der Versorger den Preis ändern darf. Diese Klausel ist die eigentliche Aussage – sie beschreibt, was die Garantie in der Praxis übrig lässt.
Wenn beides nicht eindeutig ist, fragen Sie schriftlich nach. Eine Bestätigung per E-Mail, welche Bestandteile die Garantie umfasst und bis wann sie gilt, kostet den Versorger nichts – und Sie haben sie im Streitfall.
Zwei Angebote richtig gegenüberstellen
Ein Angebot mit Vollgarantie ist beim Arbeitspreis fast immer teurer. Der Vergleich funktioniert deshalb nur, wenn Sie den Aufschlag gegen das abgesicherte Risiko rechnen.
- Beide Angebote auf Ihre Jahresmenge hochrechnen, Arbeitspreis plus Grundpreis, netto. Die Differenz ist der Preis der Garantie.
- Den unverhandelbaren Anteil auf Ihrer letzten Abrechnung ansehen. Er ist die Bemessungsgrundlage für das Risiko, das die Vollgarantie abdeckt.
- Abschätzen, wie stark dieser Anteil steigen müsste, damit der Aufschlag sich rechnet. Bei Netzentgelten hilft ein Blick in das Preisblatt Ihres Netzbetreibers, der die Entwicklung der Vorjahre zeigt.
- Die Garantiedauer beider Angebote vergleichen, nicht nur die Laufzeit.
Dieser Rechenweg führt oft zu einem klaren Ergebnis. Bei einem Betrieb mit hohem Netzentgeltanteil und langer Laufzeit lohnt die Vollgarantie häufig. Bei kurzer Laufzeit und niedrigem Netzanteil selten.
Wann der Aufschlag sinnvoll ist
Es gibt einen Fall, in dem die Rechnung nicht entscheidet: wenn Sie Ihre eigenen Preise nach außen zusagen müssen, bevor Sie die Kosten kennen.
Ein Hotel veröffentlicht Zimmerpreise Monate im Voraus auf Buchungsportalen. Ein Produktionsbetrieb gibt Jahrespreise an Großkunden. Eine Kantine hat feste Vertragspreise mit dem Auftraggeber. In diesen Fällen kaufen Sie mit der Vollgarantie keine Ersparnis, sondern Kalkulationssicherheit – und die ist es meist wert.
Umgekehrt: Wer Kostensteigerungen kurzfristig weitergeben kann, zahlt mit der Vollgarantie für ein Risiko, das er selbst besser tragen kann. Wie sich diese Entscheidung in eine Beschaffungsstrategie einordnet, beschreibt unser Beitrag Gewerbestrom langfristig sichern.
Häufige Fragen
Ist eine Preisgarantie rechtlich verbindlich?
Ja, im vertraglich zugesagten Umfang. Genau deshalb kommt es auf die Formulierung an: Verbindlich ist, was im Vertrag steht, nicht was das Wort suggeriert.
Was passiert nach Ablauf der Preisgarantie?
Der Versorger darf den Preis dann nach den Regeln der Preisanpassungsklausel ändern. Läuft der Vertrag noch, bleiben Sie gebunden. Deshalb gehört die Garantiedauer zur Laufzeit ins Verhältnis gesetzt.
Kann ich kündigen, wenn der Preis trotz Garantie steigt?
Das hängt davon ab, ob die Erhöhung von der Garantie gedeckt war. Bei einer eingeschränkten Garantie ist eine Erhöhung durch gestiegene Netzentgelte vertragskonform – ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht automatisch. Prüfen Sie die Anpassungsklausel und lassen Sie im Zweifel die Rechnung nachrechnen.
Gibt es Preisgarantien auch beim Gas?
Ja, mit derselben Unterscheidung. Beim Gas ist die Frage wichtiger, weil der CO₂-Preis nach gesetzlichem Fahrplan steigt. Worauf es dort ankommt, steht unter Gewerbegas vergleichen.
Wie lange sollte eine Preisgarantie mindestens laufen?
Als Faustregel: so lange wie der Vertrag. Alles darunter bedeutet, dass Sie für einen Teil der Bindungsdauer keine Preissicherheit haben. Wenn ein Angebot das nicht bietet, sollte der Preisvorteil dafür deutlich sein.
Fazit
Drei Fragen klären den Wert jeder Preisgarantie: Welche Bestandteile deckt sie ab, wie lange gilt sie im Verhältnis zur Laufzeit, und welche Ausnahmen nennt die Anpassungsklausel? Wer diese drei Antworten schriftlich hat, weiß, was er gekauft hat.
Ein Angebot mit niedrigem Arbeitspreis und enger Garantie kann über die Laufzeit teurer werden als eines mit höherem Preis und vollem Schutz. Einen Überblick über beide Energieträger gibt Strom und Gas für Unternehmen.
Lassen Sie Ihre Konditionen prüfen
Die GSP Energie GmbH prüft, welchen Schutzumfang Ihre bestehende Preisgarantie tatsächlich hat, und vergleicht zahlreiche Anbieter auf Basis Ihres Verbrauchsprofils – Strom und Gas. Unsere Kunden sparen im Schnitt 35 Prozent. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, den Rückruf erhalten Sie werktags in kurzer Zeit.