Gewerbestrom und Gas für die Gastronomie: Energiekosten senken

In der Gastronomie sind die Margen knapp, und Energie ist nach Personal und Wareneinsatz der nächstgrößte Kostenblock. Trotzdem läuft das Thema in den meisten Betrieben nebenher – der Vertrag verlängert sich, und niemand schaut hin.
Dieser Beitrag zeigt, wohin der Verbrauch in einem Gastronomiebetrieb tatsächlich geht, welche Rolle Gas neben Strom spielt und welche Vertragsklauseln für saisonal schwankende Betriebe wichtiger sind als der reine Preis.
| Das Wichtigste in Kürze | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Kühlung und Küche machen den Großteil des Stromverbrauchs aus | Beides läuft täglich über viele Stunden, Kühlung sogar rund um die Uhr. |
| Gas ist in der Küche häufig der zweite große Posten | Wer mit Gas kocht, sollte beide Verträge gemeinsam betrachten, nicht getrennt. |
| Saisonale Schwankungen brauchen die passende Klausel | Mehr- und Mindermengen entscheiden darüber, was bei Abweichung vom Prognosewert passiert. |
| Lastspitzen beeinflussen die Konditionen | Wenn alle Geräte gleichzeitig anlaufen, verschlechtert das das Lastprofil. |
| Mehrere Standorte lassen sich bündeln | Gemeinsame Ausschreibung bringt in der Regel bessere Konditionen als Einzelverträge. |
Wohin der Strom in einem Gastronomiebetrieb geht
Bevor Sie über Tarife nachdenken, lohnt der Blick auf die Verbraucher. In der Gastronomie verteilt sich der Stromverbrauch typischerweise auf vier Bereiche:
- Kühlung. Kühlschränke, Kühlräume, Tiefkühltruhen und Getränkekühlung laufen durchgehend, auch über Nacht und an Ruhetagen. Das macht sie zum Grundlastposten Nummer eins.
- Küche. Herd, Fritteuse, Konvektomat, Salamander, Spülmaschine. Hier entstehen die höchsten Leistungsspitzen, konzentriert auf die Servicezeiten.
- Warmwasser und Lüftung. Abzugshauben und Lüftungsanlagen laufen während des gesamten Küchenbetriebs, werden aber selten mitgedacht.
- Beleuchtung und Klimatisierung. Im Gastraum über die gesamte Öffnungszeit, im Sommer mit deutlichem Zuschlag durch Kühlung.
Der Jahresverbrauch hängt stark vom Konzept ab. Ein Café mit kleiner Küche liegt in einer anderen Größenordnung als ein Restaurant mit Vollküche und Abendbetrieb, und ein Betrieb mit Biergarten hat ein anderes Sommerprofil als ein reines Innenlokal. Genau deshalb führen pauschale Verbrauchsannahmen im Vergleich zu falschen Ergebnissen – die eigene Jahresabrechnung ist die einzige belastbare Grundlage.
Gewerbegas in der Gastronomie: die zweite Hälfte der Rechnung
Wer mit Gas kocht, hat zwei Energieverträge – und betrachtet sie meist getrennt. Das ist ein Fehler, denn Strom und Gas werden am selben Markt beschafft, unterliegen ähnlichen Preiszyklen und lassen sich gemeinsam ausschreiben.
Gas fällt in der Gastronomie vor allem an drei Stellen an: Kochen auf Gasherden, Warmwasserbereitung und die Beheizung von Gastraum und Nebenräumen. Der Anteil am Gesamtenergiebedarf schwankt dadurch stark über das Jahr – im Winter durch die Heizung, im Sommer bei Betrieben mit Außenbereich in die andere Richtung.
Praktisch heißt das: Wenn Sie Konditionen prüfen lassen, sollten Strom und Gas in einem Vorgang laufen. Unterschiedliche Vertragsenden führen sonst dazu, dass Sie zweimal im Jahr unter Zeitdruck entscheiden statt einmal in Ruhe.
Saisonale Schwankungen: die Klausel, die niemand liest
Hier liegt der Punkt, der für Gastronomiebetriebe wichtiger ist als jeder Zehntelcent beim Arbeitspreis. Ein Liefervertrag basiert auf einer Prognosemenge. Weicht Ihr tatsächlicher Verbrauch davon ab, greifen die Klauseln zu Mehr- und Mindermengen.
Und Gastronomie weicht ab, fast immer. Ein verregneter Sommer kostet den Biergarten die Hälfte des Umsatzes und damit auch einen Teil des Verbrauchs. Ein zusätzlicher Standort, ein neues Catering-Geschäft oder eine Renovierungsphase verschieben die Menge in die andere Richtung.
Manche Verträge sehen Toleranzbänder vor, außerhalb derer nachberechnet wird – zu Konditionen, die Sie nicht mehr beeinflussen können. Vor der Unterschrift gehören deshalb drei Fragen geklärt: Wie groß ist das Toleranzband? Was passiert bei Überschreitung? Und wird eine Mindermenge überhaupt berechnet? Mehr dazu steht im Leitfaden zum Vergleich von Gewerbestromtarifen.
Lastspitzen: warum die Gleichzeitigkeit zählt
Gastronomie hat ein ausgeprägtes Lastprofil. Vor dem Mittagsgeschäft laufen Konvektomat, Fritteuse, Spülmaschine und Lüftung nahezu gleichzeitig an. Diese Spitze ist für den Versorger ein Kalkulationsrisiko, und sie schlägt sich im Angebot nieder.
Zwei Ansatzpunkte gibt es. Organisatorisch: Geräte zeitlich versetzt vorheizen statt alle auf einmal. Vertraglich: ein Lastprofil, das die Spitzen realistisch abbildet, statt einer Standardannahme. Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden wird der Verbrauch ohnehin viertelstündlich gemessen – dann ist das Profil kein Schätzwert mehr, sondern Verhandlungsgrundlage.
Mehrere Standorte: bündeln statt einzeln verhandeln
Betriebe mit mehreren Standorten oder Franchise-Struktur haben oft gewachsene Vertragslandschaften: unterschiedliche Versorger, unterschiedliche Laufzeiten, mehrere Zähler pro Standort. Jeder Vertrag wurde einzeln abgeschlossen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem der Standort eröffnete.
In Summe ergibt das eine Abnahmemenge, die verhandlungsrelevant ist – einzeln betrachtet wird sie nie sichtbar. Der erste Schritt ist deshalb eine Übersicht: welcher Standort, welcher Zähler, welcher Versorger, welches Laufzeitende. Danach lässt sich entscheiden, welche Verträge zusammengeführt werden und welche zuerst auslaufen.
Was sich beim Verbrauch schnell rechnet
Der Vertrag ist der eine Hebel, der Verbrauch der andere. Beides zusammen wirkt stärker als jedes einzeln.
- Kühlgeräte warten und abtauen. Eine Eisschicht am Verdampfer verschlechtert die Wärmeübertragung, das Gerät läuft länger. Dichtungen prüfen gehört dazu.
- Kondensatoren freihalten. Verstaubte Lamellen an Kühlaggregaten sind eine der häufigsten und billigsten Ursachen für Mehrverbrauch.
- Beleuchtung auf LED umstellen. Im Gastraum mit langen Betriebszeiten amortisiert sich das schnell, im Lager kaum.
- Vorheizzeiten prüfen. Viele Küchen heizen Geräte deutlich früher vor als nötig, oft aus Gewohnheit.
- Nach Betriebsschluss trennen. Kaffeemaschine, Salamander und Fritteuse ziehen im Standby weiter Strom.
Wichtig dabei: Effizienzmaßnahmen senken die Menge, nicht den Preis je Einheit. Wer beides angeht, senkt die Rechnung zweimal.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für eine Prüfung?
Die letzte Jahresabrechnung für Strom und, falls vorhanden, für Gas. Daraus ergeben sich Jahresverbrauch, Zählernummer, Marktlokations-ID und die aktuellen Konditionen. Bei mehreren Standorten je Standort eine Abrechnung.
Lohnt sich ein Wechsel auch bei einem kleinen Café?
Der Effekt wächst mit der Abnahmemenge, weil derselbe Preisunterschied je Kilowattstunde bei höherem Verbrauch stärker durchschlägt. Prüfen lohnt sich trotzdem, vor allem wenn der Vertrag länger nicht angefasst wurde und sich stillschweigend verlängert hat.
Was passiert bei einer Saison mit deutlich weniger Umsatz?
Das hängt an der Mindermengenklausel Ihres Vertrags. Manche Verträge berechnen eine Unterschreitung der Prognosemenge, andere nicht. Diese Frage sollte vor der Unterschrift geklärt sein, nicht nach der Saison.
Bleibt der Küchenbetrieb beim Anbieterwechsel gesichert?
Ja. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, unabhängig davon, bei wem Sie kaufen. Eine Unterbrechung durch einen Anbieterwechsel gibt es nicht.
Sollte ich Strom und Gas beim selben Versorger beziehen?
Nicht zwingend. Entscheidend ist das jeweils beste Angebot, nicht die Bündelung beim gleichen Anbieter. Sinnvoll ist es aber, beide Verträge zeitlich zu synchronisieren, damit Sie nur einmal im Jahr entscheiden müssen.
Fazit
In der Gastronomie entscheidet beim Energieeinkauf nicht der niedrigste Arbeitspreis, sondern ob der Vertrag zum Betrieb passt: zum saisonalen Verlauf, zum Lastprofil und zur Zahl der Standorte. Ein günstiger Preis mit ungeeigneter Mengenklausel kann teurer werden als ein etwas höherer mit passenden Bedingungen.
Wie unabhängige Beratung dabei arbeitet, erklärt unser Beitrag zum Energiemakler für Gewerbe. Einen Überblick über Strom und Gas für Unternehmen finden Sie unter Strom und Gas für Unternehmen.
Lassen Sie Ihre Konditionen prüfen
Die GSP Energie GmbH vergleicht zahlreiche Anbieter auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchsprofils – Strom und Gas, auch über mehrere Standorte. Unsere Kunden sparen im Schnitt 35 Prozent. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, den Rückruf erhalten Sie werktags in kurzer Zeit.