Grundversorgung im Gewerbe: warum sie so teuer wird

Die Ersatzversorgung ist dafür gemacht, dass in einem Betrieb nie das Licht ausgeht. Sie funktioniert. Nur ist sie gleichzeitig der teuerste Zustand, in dem ein Unternehmen landen kann – und der, aus dem man am schwersten wieder herauskommt.

Das eigentliche Problem ist dabei nicht der Preis während dieser Zeit. Es ist das, was danach kommt. Dieser Beitrag erklärt die Kette, wie sie in der Praxis abläuft.

Das Wichtigste in KürzeWas dahintersteckt
Die Versorgung bleibt gesichertDer Netzbetreiber stellt sicher, dass geliefert wird. Der Betrieb steht nie im Dunkeln.
Der häufigste Auslöser ist eine offene RechnungNicht ein vergessener Wechsel, sondern eine nicht bezahlte Forderung.
Diese Tarife sind nicht verhandeltSie sind auf kurzfristige, unplanbare Belieferung kalkuliert.
Der Nachteil überdauert den VertragEin Bonitätseintrag wirkt in künftige Angebote hinein.
Herauskommen ist schwerer als hineinzugeratenVersorger bewerten die Vorgeschichte, wenn sie ein Angebot kalkulieren.
Fünf Punkte zur Grund- und Ersatzversorgung im Gewerbe

Grundversorgung, Ersatzversorgung – der Unterschied

Beide Begriffe werden durcheinandergeworfen, meinen aber Verschiedenes.

Die Grundversorgung greift, wenn Energie bezogen wird, ohne dass ein Liefervertrag besteht. Der örtliche Grundversorger springt ein und rechnet nach seinen veröffentlichten Tarifen ab.

Die Ersatzversorgung ist die kurzfristige Variante. Sie greift, wenn eine Belieferung unerwartet endet – etwa weil der bisherige Versorger ausfällt oder die Belieferung einstellt. Auch hier übernimmt der Grundversorger, zunächst befristet.

Praktisch macht das für die Kosten wenig Unterschied. Beides sind Auffanglösungen, und beide sind nicht das Ergebnis einer Verhandlung.

Warum diese Tarife teuer sind

Das ist keine Willkür, sondern eine Folge der Aufgabe. Ein Grundversorger muss jederzeit liefern können, an jeden, ohne zu wissen, wie viel und wie lange. Er kann die Menge nicht im Voraus beschaffen, weil er sie nicht kennt.

Genau darin liegt der Unterschied zu einem verhandelten Liefervertrag. Dort steht die Menge fest, der Zeitpunkt der Beschaffung ist wählbar, und der Versorger kann kalkulieren. Wie stark der Abschlusszeitpunkt wirkt, beschreibt unser Beitrag Gewerbestrom langfristig sichern.

In der Grundversorgung fällt dieser gesamte Hebel weg. Der Betrieb zahlt einen Preis, an dem er nichts verhandelt hat und nichts ändern kann.

Der häufigste Auslöser ist nicht der, den man erwartet

Die meisten Ratgeber nennen den versäumten Wechsel als Ursache. In der Praxis steht am Anfang häufig etwas anderes: eine nicht bezahlte Rechnung.

Der Ablauf ist unspektakulär. Eine Abschlagsrechnung bleibt liegen, weil im Betrieb gerade anderes wichtiger ist. Mahnungen laufen auf, der Versorger stellt die Belieferung ein, der Betrieb rutscht in die Ersatzversorgung. Niemand hat eine Entscheidung getroffen – es ist einfach passiert.

Deshalb ist die praktisch wirksamste Vorsorge banal: Energierechnungen wie Steuern behandeln. Sie müssen ohnehin bezahlt werden, und eine liegengebliebene Forderung kostet hier ungleich mehr als anderswo.

Der teure Teil kommt danach

Hier liegt der Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat – und der den Unterschied zwischen einem ärgerlichen Quartal und einem mehrjährigen Nachteil ausmacht.

Eine eingestellte Belieferung wegen offener Forderungen hinterlässt Spuren. Es kann ein Eintrag entstehen, der die Bonität des Betriebs schlechter aussehen lässt. Und Versorger prüfen die Bonität, bevor sie ein Angebot kalkulieren – sie liefern schließlich vor und stellen erst danach in Rechnung.

Die Folge ist ein Kreislauf:

  • Der Betrieb sitzt in einem teuren Auffangtarif und will heraus.
  • Er holt Angebote ein – und bekommt sie schlechter als vorher, oder gar nicht.
  • Er bleibt länger im teuren Tarif, was die Lage nicht verbessert.

Der Nachteil bleibt dem Betrieb dabei länger erhalten als der eigentliche Vorfall. Das ist der Grund, warum die Grundversorgung nicht als vorübergehendes Ärgernis behandelt werden sollte, sondern als etwas, das man um jeden Preis vermeidet.

Wie Betriebe unbemerkt hineinrutschen

  • Offene Forderungen. Der häufigste Weg, und der einzige, der zusätzlich die Bonität betrifft.
  • Ausfall des Versorgers. Endet eine Belieferung von einem Tag auf den anderen, greift die Ersatzversorgung automatisch.
  • Neue Betriebsstätte ohne Anmeldung. Wer Geschäftsräume übernimmt und keinen Liefervertrag abschließt, bezieht ab dem ersten Tag aus der Grundversorgung.
  • Versäumte Kündigungsfrist ohne Anschlussvertrag. Seltener, weil sich Verträge meist automatisch verlängern – aber möglich.

Der dritte Punkt trifft besonders wachsende Betriebe. Bei einer Eröffnung denkt niemand zuerst an den Stromvertrag – und die ersten Monate laufen dann zum Auffangtarif.

Was zu tun ist, wenn es passiert ist

  1. Offene Forderungen klären, bevor Sie Angebote einholen. Solange etwas offen ist, wird die Bonitätsprüfung jedes Angebot verschlechtern.
  2. Den aktuellen Status schriftlich beim Grundversorger erfragen. Grund- und Ersatzversorgung haben unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten.
  3. Nicht auf das erstbeste Angebot springen. Wer aus einem teuren Tarif kommt, empfindet fast jedes Angebot als Verbesserung – und unterschreibt dann Konditionen, die er später bereut.
  4. Die Vorgeschichte offen ansprechen. Versorger sehen sie ohnehin. Eine erklärte Situation wird anders bewertet als eine, die im Prüflauf auffällt.

Der vierte Punkt macht in der Praxis den größten Unterschied. Ein einmaliger Zahlungsrückstand mit nachvollziehbarem Grund ist etwas anderes als ein Muster – nur muss das jemand erklären.

Häufige Fragen

Kann mir der Strom abgestellt werden?

Die Belieferung selbst läuft über die Grund- oder Ersatzversorgung weiter, wenn ein Versorger die Lieferung einstellt. Eine Unterbrechung ist bei anhaltenden Zahlungsrückständen allerdings nicht ausgeschlossen – im gewerblichen Bereich gelten die Schutzvorschriften für Verbraucher nicht.

Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?

Grundsätzlich zeitnah, sobald ein neuer Liefervertrag zustande kommt. Das Hindernis ist selten die Frist, sondern die Frage, ob ein Versorger den Betrieb annimmt.

Wie lange wirkt ein Bonitätseintrag nach?

Das hängt von der Auskunftei und der Art des Eintrags ab. Praktisch relevant ist: Der Nachteil überdauert den Vorfall deutlich und wirkt sich auf Angebote aus, lange nachdem die Sache selbst erledigt ist.

Gilt das auch für Gas?

Ja, die Systematik ist dieselbe. Auch beim Gas gibt es einen Grundversorger und dieselbe Auffanglogik. Was beim Gasvertrag sonst zu beachten ist, steht unter Gewerbegas vergleichen.

Was ist bei einer neuen Betriebsstätte zu tun?

Vor dem Einzug einen Liefervertrag abschließen und den Zählerstand zum Übernahmetag dokumentieren. Ohne Vertrag läuft die Belieferung ab dem ersten Tag über die Grundversorgung – und die Monate zahlt niemand zurück.

Fazit

Die Grundversorgung ist kein Notfallschalter, den man im Zweifel drückt. Sie ist ein Zustand, der teuer ist, solange er anhält – und der über die Bonität in die Zukunft wirkt.

Die Vorsorge ist unspektakulär: Rechnungen bezahlen, Fristen kennen, bei jedem neuen Standort an den Liefervertrag denken. Wie man Verträge im Blick behält, ohne selbst den Markt zu beobachten, erklärt unser Beitrag zum Energiemakler für Gewerbe. Einen Überblick gibt Strom und Gas für Unternehmen.


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