Versteckte Preisbestandteile im Energievertrag erkennen

Geschäftsmann prüft eine Rechnung

Zwei Angebote, zwei Arbeitspreise. Das eine ist deutlich günstiger, also fällt die Entscheidung leicht. Ein Jahr später stellt sich heraus: Der Betrieb zahlt mehr als vorher.

Das passiert nicht, weil jemand betrogen hätte. Es passiert, weil der Arbeitspreis nur einer von mehreren Posten ist – und weil manche Anbieter genau darauf setzen. Dieser Beitrag zeigt die drei Stellen, an denen Kosten regelmäßig versteckt werden, und wie Sie sie finden.

Das Wichtigste in KürzeWas dahintersteckt
Nur zwei Posten sind verhandelbarDer reine Energiepreis und der Aufschlag des Versorgers. Alles andere ist durchlaufend.
Aufschläge können wie Abgaben aussehenManche Anbieter mischen eigene Margen in die Positionen für Steuern und Umlagen.
Ein niedriger Energiepreis ist kein BeweisDie Marge wandert dann an eine andere Stelle im Vertrag.
Servicepauschalen wirken über die MengeEin scheinbar kleiner Betrag je Kilowattstunde summiert sich über den Jahresverbrauch.
Auch Börsenpreise werden nicht immer 1:1 gereichtBei Spot-Tarifen kann der weitergegebene Preis vom tatsächlichen abweichen.
Fünf Stellen, an denen der Endpreis vom Arbeitspreis abweicht

Was überhaupt verhandelbar ist

Der häufigste Irrtum in Verhandlungen: Kunden glauben, ein Versorger könne bei Netzentgelten, Steuern oder Umlagen entgegenkommen. Das kann er nicht. Diese Positionen sind durchlaufende Posten – er zieht sie ein und reicht sie weiter, ohne Spielraum.

PositionVerhandelbar
Reiner Energiepreisja
Aufschlag bzw. Servicepauschale des Versorgersja
Netzentgeltenein
Steuern und Umlagennein
Nur die ersten beiden Positionen lassen sich beeinflussen

Diese Aufteilung ist die Grundlage für alles Weitere. Denn wenn nur zwei Posten verhandelbar sind, muss jeder Preisunterschied zwischen zwei Angeboten aus genau diesen beiden stammen – oder er ist keiner. Welche Bestandteile das im Einzelnen sind, zeigt unser Leitfaden zum Vergleich von Gewerbestromtarifen.

Stelle 1: Margen, die wie Abgaben aussehen

Das ist der Fallstrick, den Kunden am seltensten erkennen – weil er darauf setzt, dass niemand staatliche Abgaben hinterfragt.

Manche Anbieter mischen eigene Aufschläge in die Positionen, die nach Steuern und Umlagen aussehen. In der Tarifaufmachung steht dann eine Zeile, die der Kunde für eine gesetzliche Abgabe hält – tatsächlich ist es die Marge des Versorgers. Und weil niemand mit dem Finanzamt verhandelt, fragt auch niemand nach.

Bemerkenswert daran: Das ist keine Frage der Unternehmensgröße. Auch große, bekannte Versorger arbeiten so. Groß ist nicht automatisch fair, klein nicht automatisch günstig – entscheidend ist die Transparenz des einzelnen Anbieters.

So finden Sie es: Nehmen Sie die Preisaufstellung und markieren Sie jede Position, die nach Abgabe klingt. Fragen Sie dann für jede einzelne nach der gesetzlichen Grundlage. Wo keine genannt werden kann, handelt es sich um einen Aufschlag – und der ist verhandelbar.

Stelle 2: Der auffällig günstige Energiepreis

Das zweite Muster ist verbreiteter und wirkt harmloser: Ein Anbieter verkauft einen sehr niedrigen reinen Energiepreis und holt sich die Marge an anderer Stelle zurück.

Der Rückweg führt meist über zwei Wege: entweder über Aufschläge, die an anderer Stelle im Vertrag stehen und im Angebot nicht neben dem Energiepreis auftauchen – oder über Preisanpassungsklauseln in den mitgeschickten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die später greifen.

Für den Kunden ist das praktisch nicht erkennbar, weil er die Bestandteile nicht gegeneinander rechnen kann. Der Vergleich über den Arbeitspreis allein führt ihn deshalb systematisch in die Irre.

So finden Sie es: Lassen Sie sich für jedes Angebot den Gesamtpreis je Kilowattstunde einschließlich aller Bestandteile nennen, schriftlich. Ein Anbieter, der das nicht liefert, hat einen Grund dafür.

Stelle 3: Die Servicepauschale

Eine Servicepauschale je Kilowattstunde klingt nach einer Nebensache. Über den Jahresverbrauch eines Gewerbebetriebs wird daraus schnell der größte einzelne Verhandlungsposten.

Ein Beispiel aus der Praxis, anonymisiert: Ein Textilbetrieb mit rund 1,8 Gigawattstunden Jahresverbrauch hatte über einen anderen Vermittler unterschrieben. Der Vertrag: hundert Prozent Börsenpreis, dazu eine Servicepauschale von drei Cent je Kilowattstunde.

Drei Cent auf 1,8 Gigawattstunden sind rund 54.000 Euro im Jahr – allein an Servicepauschale, unabhängig davon, wie sich der Energiepreis entwickelt. Der Betrieb hatte das nie nachgerechnet, weil die Zahl im Vertrag klein aussieht.

Hinzu kam ein zweites Problem: Bei hundert Prozent Börsenpreisbindung hängt der gesamte Verbrauch ungesichert am volatilen Markt. Für einen Betrieb dieser Größenordnung ist das ein erhebliches Risiko – und kein bewusst gewähltes, sondern eines, das mit unterschrieben wurde.

So finden Sie es: Multiplizieren Sie jeden Betrag, der je Kilowattstunde anfällt, mit Ihrem Jahresverbrauch. Erst diese Summe ist die ehrliche Größe. Eine Zahl mit zwei Nachkommastellen wirkt klein – Ihr Jahresverbrauch ist es nicht.

Sonderfall: Spot-Tarife

Tarife, die den Börsenpreis abbilden, gelten als besonders transparent – der Markt bestimmt den Preis, da lässt sich nichts verstecken. In der Praxis stimmt das nicht immer.

Es gibt Anbieter, die in den weitergegebenen Spotpreis zusätzliche Kosten einrechnen. Der Börsenpreis wird dann nicht eins zu eins durchgereicht, sondern mit einem Aufschlag, der im Preis selbst verschwindet statt als eigene Position zu erscheinen.

Besonders deutlich wird das bei negativen Börsenpreisen. Wenn der Markt zeitweise unter null geht, müsste ein echter Spot-Tarif diesen Vorteil weitergeben. Häufig geschieht das nicht – die Kosten kommen an, die Gutschriften nicht.

So finden Sie es: Fragen Sie ausdrücklich, ob negative Preise eins zu eins weitergegeben werden, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Die Formulierung im Vertrag ist entscheidend, nicht die mündliche Zusage im Gespräch.

Die Klauseln, an denen sich der Rest entscheidet

Neben den Preisposten gibt es drei Vertragsbestandteile, die den Endpreis mitbestimmen, ohne im Angebot als Kosten aufzutauchen:

  • Der Umfang der Preisgarantie. Eine Garantie, die nur den Energieanteil umfasst, lässt die übrigen Bestandteile steigen. Was dabei zu prüfen ist, steht unter Preisgarantie bei Gewerbestrom.
  • Mengenklauseln. Toleranzbänder und Nachberechnungen bei Abweichung können einen günstigen Arbeitspreis aufzehren – siehe Mehr- und Mindermengen im Energievertrag.
  • Preisanpassungsklauseln. Sie regeln, wann der Versorger den Preis ändern darf. Diese Klausel steht selten im Angebot und fast immer in den beigefügten Bedingungen.

Wer ein Angebot bewertet, ohne diese drei gelesen zu haben, vergleicht Zahlen ohne ihren Rahmen.

Ihre Prüfliste für das nächste Angebot

  1. Gesamtpreis je Kilowattstunde einschließlich aller Bestandteile schriftlich anfordern, netto.
  2. Jede Position, die nach staatlicher Abgabe klingt, nach ihrer gesetzlichen Grundlage fragen.
  3. Jeden Betrag je Kilowattstunde mit dem Jahresverbrauch multiplizieren – auch Pauschalen.
  4. Bei Spot-Tarifen klären, ob negative Preise weitergegeben werden.
  5. Umfang der Preisgarantie, Mengenklauseln und Preisanpassungsklausel lesen.
  6. Die beigefügten Geschäftsbedingungen anfordern, falls sie nicht mitgeschickt wurden.

Der letzte Punkt klingt selbstverständlich und wird trotzdem übersprungen. Genau dort stehen die Klauseln, die später wirken.

Häufige Fragen

Ist ein niedriger Arbeitspreis ein schlechtes Zeichen?

Nein, aber allein kein gutes. Er sagt nur etwas über einen von mehreren Posten. Aussagekräftig wird er erst zusammen mit dem Gesamtpreis und den Vertragsklauseln.

Sind große Versorger transparenter als kleine?

Nicht zwangsläufig. Beide Größenordnungen haben ihre Kehrseiten, und auch große Anbieter arbeiten mit Positionen, die nach Abgabe aussehen. Entscheidend ist der einzelne Anbieter, nicht seine Größe.

Muss ich eine Servicepauschale akzeptieren?

Sie gehört zu den beiden verhandelbaren Posten. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, ist Verhandlungssache – vorausgesetzt, sie ist überhaupt als solche erkennbar.

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Daran, dass er den Gesamtpreis ohne Rückfrage nennt, jede Position erklären kann und die Vertragsbedingungen unaufgefordert mitschickt. Wer bei einer dieser drei Fragen ausweicht, hat einen Grund.

Gilt das für Gas genauso?

Ja, mit einer Besonderheit: Beim Gas kommt der CO₂-Preis hinzu, der je nach Anbieter im Arbeitspreis enthalten oder separat ausgewiesen ist. Mehr dazu unter Gewerbegas vergleichen.

Fazit

Versteckte Preisbestandteile sind selten illegal. Sie funktionieren, weil sie auf eine Stelle setzen, an der niemand nachfragt – und weil ein Betrieb, der Energie nebenher einkauft, die Posten nicht gegeneinander rechnen kann.

Die Gegenmaßnahme ist unspektakulär: Gesamtpreis schriftlich, jede Position hinterfragen, jeden Cent mit dem Jahresverbrauch multiplizieren. Einen Überblick über beide Energieträger gibt Strom und Gas für Unternehmen.


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